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Fragen

 

Ein Kieferorthopäde behandelt sogenannte Zahn- und Kieferfehlstellungen ( nicht richtig zueinander stehende Kiefer und schief stehende Zähne). Außerdem kennt er sich mit funktionellen Problemen des Kiefergelenks, der Muskulatur und der Weichteile im Kopf- und Mundbereich gut aus. Um Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu werden, ist nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung nach dem Studium der Zahnmedizin eine mindestens einjährige Tätigkeit als Allgemeinzahnarzt und eine dreijährige Facharztausbildung mit mindestens einem Ausbildungsjahr an einer Universitätszahnklinik und zwei Ausbildungsjahren in einer weiterbildungsberechtigten Praxis notwendig.

Bei uns in der Praxis und im Internet. Einige interessante Seiten finden Sie in der Rubrik Links.

Schon ab dem Alter von 4-5 Jahren kann eine kieferorthopädische Erstberatung sinnvoll sein. Eine Frühbehandlung mit aktiven Spangen beginnt häufig nach Durchbruch der ersten großen Backenzähne mit 6-7 Jahren. In einigen Fällen (insbesondere Kreuzbiss und offener Biss) ist schon eine Frühbehandlung ab dem 4. Lebensjahr sinnvoll. Insbesondere funktionelle Störungen beim Atmen, Sprechen und Schlucken sollten möglichst früh behandelt werden, damit sich die kieferorthopädische Gesamtsituation nicht weiter verschlechtert.

Unser hochmodernes elektronisches Bestellsystem ermöglicht Ihnen kurze Wartezeiten. Jedes Zeitmanagement und Terminsystem ist aber nur so gut wie sein schwächstes Glied. Daher bitten wir Sie um Pünktlichkeit bei der Einhaltung Ihrer Termine und um rechtzeitige Absage bei Nichterscheinen. Zeitaufwändige Reparaturen müssen der Praxis vorab telefonisch mitgeteilt werden, damit wir uns organisatorisch darauf einstellen können!

Die Behandlungsdauer hängt sehr stark von der Art der Therapie und dem Ausmaß der gewünschten Zahnbewegungen ab. Eine Frühbehandlung nur zum Überstellen eines Kreuzbisses geht wesentlich schneller als eine Gesamtbehandlung in der Wachstumsphase eines Jugendlichen mit Beseitigen einer Kieferfehlstellung und anschließender Korrektur der Zahnfehlstellungen. Erwachsenenbehandlungen können meistens in einem Zeitraum von ca. 1,5 Jahren durchgeführt werden. Behandlungsintervalle sind bei festen Apparaturen 3-6 Wochen, bei herausnehmbaren Geräten 6-12 Wochen.

Prinzipiell erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung, wenn der Grad 3 der sogenannten KIG-Richtlinien vorliegt. Bei der Behandlung der Patienten ist allerdings das Wirtschaftlichkeitsgebot §12 des fünften Sozialgesetzbuches (SGBV) zu beachten. Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein! Im Großen und Ganzen kann gesagt werden, dass herausnehmbare Zahnspangen gut und feste Zahnspangen,ästhetisch anspruchsvolle Geräte, kieferorthopädische Prophylaxeleistungen und feste Stabilisierungsgeräte (Kleberetainer) weniger gut oder gar nicht bezahlt werden.

Ja!! Zähne können im Prinzip in jedem Alter verschoben werden, solange diese kariesfrei und der Zahnhalteapparat hinreichend gesund ist. Das Zahnfleisch sollte bei Behandlungsbeginn nicht bluten.

Unsichtbare Behandlungstechniken sind die Lingualtechnik (Brackets an der Innenseite der Zähne) und die Schienentechnik mit transparenten wenig sichtbaren Tiefziehschienen. Ausgeprägte Zahnfehlstellungen lassen sich vollkommen unsichtbar mit der Lingualtechnik korrigieren. Bei kleineren Fehlstellungen verwenden wir entweder eine konventionelle, nicht im Fremdlabor gefertigte Lingualapparatur oder wir setzen transparente Schienen ein.

Ja!!! Daher ist bei Kindern eine festsitzende Stabilisierung (Kleberetainer) mindestens im Unterkiefer und bei Erwachsenen ein Kleberetainer in jedem behandelten Kiefer unbedingt notwendig.

Die Behandlungskosten hängen wieder stark vom Umfang der Behandlung (Einkiefer- oder Zweikieferbehandlung, Einsatz notwendiger Zusatzgeräte wie Pendulum, Forsusfedern, Verankerungsschrauben etc.) und von den ästhetischen Ansprüchen (konventionelle Außen- oder Lingualtechnik) der Patienten ab.

Wertvolle Tipps gibt es auf der Internetseite www. kfo-online.de! Im absoluten Notfall steht auch noch der zahnärztliche Notdienst zur Verfügung .Wirkliche Notfälle im kieferorthopädischen Bereich, die sofort behandelt werden müssen, sind allerdings sehr selten.